US Kongress wird Verkaufsvorschlag für die "Pegasus" Drohne vorgelegt

Berlin - Dem US-Kongress wurde am 04. April der Antrag für den Verkauf von vier Northrop Grumman MQ-4C "Triton" an Deutschland zur Entscheidung weitergeleitet. Dies teilte die Defence Security Corporation Agency - eine dem State Department zugeordnete Bundesbehörde am 08. April in einer Veröffentlichung schriftlich mit. Aufgrund der Vorlage soll das US-Parlament entscheiden, ob die darin bezeichneten Rüstungsgüter nach Deutschland exportiert werden dürfen. Zuvor hatte Deutschland den Kauf beantragt und durch das US-Außenamt prüfen lassen.


Two Northrop Grumman MQ-4C Triton unmanned aerial vehicles are seen at a Northrop Grumman test facility in Palmdale, Calif. T(U.S. Navy photo courtesy of Northrop Grumman by Chad Slattery/Released)

In der Entscheidungsvorlage wird der Verkauf von vier Maschinen, einem Hauptgefechtsstand, einem vorgeschobenen Gefechtsstand, ein RR-Ersatztriuebwerk, jeweils 10 Navigationscomputern und GPS-Geräten sowie einer Reihe von Untersystemen, Ingenieurleistungen und Ausbildungsleistungen beschrieben. Die Kosten für das Programm beziffert die Exportagentur auf 2,5 Milliarden US-Dollar. Das Fluggerät, welches in Deutschland unter dem Projektnamen "Pegasus" geführt wird, soll vor allem die Fähigkeiten zur abbildenden Aufklärung und zur Signalaufklärung (SIGINT) stärken und bestehende Fähigkeitslücken schließen.

In der Phase der Genehmigung für ein solches FMS (Foreign Military Sales) Verfahren, steht noch nicht fest, ob der eigentliche Vertrag zu Stande kommen wird. Wenn der Kongress der Vorlage zustimmt, kann die DSCA zusammen mit dem Generalunternehmer Northrop Grumman, dem BMVg und dem europäischen Vertragspartner Airbus Defence den unterschriftsreifen Vertrag aushandeln.

Die MQ-4C "Triton" ist bereits seit 2013 (Testbetrieb) bzw. 2016 (Regelflugdienst) bei der US-Navy im Dienst und wird vor allem für die Seefernaufklärung aus großen Höhen eingesetzt. Bislang sind zwei Staffeln aktiv. Insgesamt will die Navy 68 Triton-Drohnen beschaffen. Hinzu kommen zwei Prototypen, die für Testzwecken ebenfalls im Dienst bleiben sollen. Die MQ-4C basiert in vielen Punkten auf der RQ-4 Global Hawk. Sie sollte in angepasster Form als "Euro Hawk" bereits Mitte des Jahrzehnts in die deutschen Streitkräfte als Ersatz für die Aufklärungstornados der Luftwaffe eingeführt werden.

Ein EuroHawk-MockUp der Luftwaffe. Bild: PIZ Lw.
Allerdings entsprach der Euro Hawk nicht den Bestimmungen der zivilen Luftfahrt und hätte keine Zulassung der Europäischen Luftfahrtbehörde bekommen. Der Ausstieg aus dem Euro Hawk Projekt gilt bis heute als eine der teuersten Rüstungspannen der Bundeswehr überhaupt. Bei der MQ-4C wurde herstellerseitig nachgebessert, sodass die NATO Vorschrift STANAG 4671, welche die Zulassung von unbemannten militärischen Luftfahrzeugen im zivilen Luftraum regelt, durch die "Pegasus" erfüllt wird.

Unklar bleibt indes, ob neben der abbildenden Ausstattung der "Triton" auch die für die "EuroHawk" entwickelten Aufklärungsgeräte nun vollständig eingerüstet werden können. Immerhin wurde in der Kongressvorlage laut Pressemeldung bereits festgestellt, dass die Bundeswehr keine Probleme haben wird, die Fähigkeiten des UAS in die eigenen Streitkräfte zu integrieren. Wenigstens sind die Partner dabei optimistisch.

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SichPol.de / PvK

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